Hinweis

Beratung

Die Beratung ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterleitung an einen Arzt veranlasst. Eine schriftliche Einwilligung ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft des Beraters an Dritte erfolgt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Beratungskosten nicht.
Der Honoraranspruch der Beraterin ist vom Klient/in unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Die Beratungsleistung grenzt sich von der Therapie ab, hierzu kläre ich im Erstgespräch auf. Gerne besprechen wir das Angebot der Therapie. 

Therapie

Bei einer Therapie weise ich auf die Grenzen meiner Behandlung hin. Sollten schwere Psychische Erkrankungen vorliegen (u.a. Psychosen, bipolare Störungen, mittlere bis schwere Depressionen, etc.) weise ich auf eine Facharzt hin. 

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dies ist vor Beginn der Therapie durch Sie abzuklären. Ebenso haben Sie das Erstattungsverfahren der Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händige ich Ihnen aus. Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind von Ihnen zu tragen. Mein Honoraranspruch ist unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.






 

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